Haftpflichtrecht

Wurden Sie Opfer eines Unfalls?

Hat Ihr Kind ein teures Auto beschädigt?

Zahlt Ihre Haftpflichtversicherung nicht?

Falls Sie von einem Auto angefahren oder sonst von jemandem verletzt oder geschädigt worden sind, dann ist die verursachende Person dafür grundsätzlich haftbar. Insbesondere wegen den einzuhaltenden Fristen, der Beweislast und der Schadensbemessung sind Haftpflichtfälle in der Regel komplex und langwierig, weshalb es sich empfiehlt, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten und allenfalls vertreten zu lassen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung geltend zu machen. Ist die verursachende Person versichert, nehmen wir die betreffende Versicherung in die Pflicht.