Asyl

Wurde Ihr Asylgesuch abgewiesen?

Brauchen Sie Unterstützung im Asylverfahren?

Wurde Ihnen die Flüchtlingseigenschaft aberkannt und/oder das Asyl widerrufen?

Alle Menschen, die in der Schweiz als Flüchtlinge erstmalig Schutz suchen und ein Asylgesuch stellen, haben Anspruch darauf, dass die zuständige Behörde ihre Asylgründe prüft und rechtlich beurteilt. Damit die Rechte der asylsuchenden Person eingehalten werden, werden sie im Asylverfahren grundsätzlich durch eine Rechtsvertretung unterstützt. Falls Ihre Rechtsvertretung das Mandat niederlegt, erheben wir falls nötig eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.