Büro

Unser Advokaturbüro besteht seit 1975 und ist eine Bürogemeinschaft von neun Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie einer Juristin.

Das advokaturbüro kernstrasse ging aus dem ersten Zürcher Anwaltskollektiv hervor, das im Frühjahr 1975 an der Badenerstrasse 89 in Zürich-Aussersihl eröffnet wurde. Schon damals war es ein wichtiges Anliegen, dem Publikum in möglichst vielen Rechtsgebieten ein niederschwelliges und kostengünstiges Angebot an Rechtsberatung und forensischer Rechtsvertretung zur Verfügung zu stellen. Im Lauf der Zürcher Bewegung der 80-Jahre beteiligte sich das Anwaltskollektiv am Pool der Verteidigenden und wurde geradezu von Rechtssuchenden überrannt. Dies führte 1981 zur Gründung des heutigen Vereins Rechtsauskunft Anwaltskollektiv, der bis heute an der Kernstrasse 8 Rechtsberatungen anbietet. Einige Mitglieder des ersten Zürcher Anwaltskollektivs haben 1991 das advokaturbüro kernstrasse gegründet. Es ist bis heute dem Grundsatz verpflichtet, keine wirtschaftlich Stärkeren gegen wirtschaftlich Schwächere zu vertreten.

Wir unterstützen Sie in den meisten Rechtsgebieten. Unsere Beratung bieten wir in mehreren Sprachen an. Wir verhandeln für Sie engagiert mit der Gegenseite und vertreten Sie falls nötig vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten.

Unsere Büroräumlichkeiten teilen wir mit der Rechtsauskunft Anwaltskollektiv und gestalten unser Honorar gemäss deren Honorarinformationen

Wichtiger  Hinweis

Die Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte Geronimo Gallarotti, Thomas Grossen, Yasmin Gubser Kuster, Pierre Heusser, Ina Ragaller, Brigit Rösli, Corinne Schoch, Géraldine Walker, Nadja Zink und die Juristin Brigitt Thambiah betreiben an der Kernstrasse 8/10 eine Bürogemeinschaft, sind ihrer Klientschaft gegenüber aber nur je einzeln verantwortlich. Sie treten gegenüber ihrer Mandantschaft nicht als Gesellschaft auf und haften nicht für einander.
Ein Mandatsverhältnis mit einem der oben genannten Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte entsteht nicht durch die Zustellung von Mitteilungen oder Akten, sondern erst mit der ausdrücklichen Annahme des Mandats durch den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin.