Möchten Sie sich trennen?
Weigert sich Ihr/e Partner/in, aus der Wohnung auszuziehen?
Möchten Sie Unterhalt verlangen?
Leben Sie in einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaft und wollen sich trennen? Wenn Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin sich über alles geeinigt haben, können Sie die Trennung selbst organisieren. Wenn nicht, leiten wir für Sie ein gerichtliches Verfahren ein. Das zuständige Gericht regelt die sogenannten Nebenfolgen, z.B. wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben kann, die Zuteilung der Möbel, die Höhe der Unterhaltsbeiträge sowie das Betreuungsrecht in Bezug auf die Kinder. Für die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft müssen Sie zwingend vor Gericht, selbst wenn Sie sich einig sind. Nun regelt das Gericht zusätzlich zu den bereits erwähnten Nebenfolgen einer Trennung auch noch die Aufteilung des Vermögens (Güterrecht) sowie der Pensionskasse (Beruflicher Vorsorgeausgleich)