Gleichstellung am Arbeitsplatz

Werden Sie aufgrund Ihres Geschlechts am Arbeitsplatz benachteiligt?

Wurden Sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt?

Wurde Ihnen aufgrund Ihres Geschlechts oder einer Schwangerschaft gekündigt?

Auch Ihr Arbeitsplatz ist nicht vor geschlechterspezifischen Diskriminierungen gefeit. Falls Sie davon betroffen sind, dann unterstützen wir Sie dabei, sich zu wehren. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GLG) verbietet Diskriminierungen am Arbeitsplatz und nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht. Dank der Beweislasterleichterung (Glaubhaftmachung genügt) können wir Ihre Rechtsansprüche, wie das Verbot einer drohenden Diskriminierung oder eine Entschädigung bei sexueller Belästigung geltend machen, falls nötig auch vor Gericht.