KESB

Will die KESB Ihr Kind fremdplatzieren und Sie sind nicht einverstanden?

Möchten Sie ein begleitetes Besuchsrecht beantragen?

Wurden Sie verbeiständet und wollen sich dagegen zur Wehr setzen?

Funktioniert die vom Gericht festgesetzte Besuchsrechtsregelung nicht?

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist für das Wohl von Kindern und Erwachsenen zuständig. Sie kann zur Wahrung dieses Wohls Schutzmassnahmen anordnen. So kann die KESB bspw. ein gefährdetes Kind fremdplatzieren oder einer urteilsunfähigen Person eine Bestandsperson bestellen, welche zum Beispiel über medizinische Behandlungen entscheidet. Solche Massnahmen können für Sie oder Ihre Angehörigen massive Einschränkungen zur Folge haben. Wir prüfen für Sie den KESB-Entscheid und fechten diesen falls nötig vor den zuständigen Behörden/Gerichten an.