KESB

Will die KESB Ihr Kind fremdplatzieren und Sie sind nicht einverstanden?

Möchten Sie ein begleitetes Besuchsrecht beantragen?

Wurden Sie verbeiständet und wollen sich dagegen zur Wehr setzen?

Funktioniert die vom Gericht festgesetzte Besuchsrechtsregelung nicht?

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat weitreichende Kompetenzen, die denen eines Gerichts ähnlich sind. Sie kann Kindesschutz- oder Erwachsenenschutzmassnahmen anordnen, die stark ins Privatleben eingreifen können. Wir beraten Sie und vertreten Sie wenn nötig in solchen Verfahren.