Kindervertretung

Wurde Ihr Kind Opfer einer Straftat?

Wurde Ihr Kind Opfer von Gewalt oder eines sexuellen Übergriffs in der Familie?

Bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich Sie als Eltern die gesetzliche Vertretung Ihrer Kinder. Als solche können Sie einen Anwalt oder eine Anwältin mit der Vertretung Ihres Kindes beauftragen. Bei einem Interessenkonflikt zwischen Eltern und Kind (beispielsweise bei einem strafrechtlich verfolgten Übergriff eines Elternteils gegen das Kind) können wir zudem von der zuständigen Behörde als Beistandsperson für das Kind eingesetzt werden, als sogenannte Kindervertretung. Wir vertreten das Kind und nehmen seine Rechte im Strafverfahren wahr.