Kindervertretung

Für Eltern:

Sind Ihre Kinder in ein juristisches Verfahren verwickelt?

Sind Sie von einem Verfahren betroffen, bei welchem es um Ihre Kinder geht?

Können Sie sich in einer Trennung nicht über die Kinderbelange einigen?

Wurde Ihr Kind Opfer eines Unfalls oder einer Straftat?

 

Für Kinder:

Steckst Du in Schwierigkeiten?

Belastetet Dich die Scheidung Deiner Eltern?

Hast Du Angst vor einer Heimplatzierung?

Bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich Sie als Eltern die gesetzliche Vertretung Ihrer Kinder. Als solche können Sie einen Anwalt oder eine Anwältin mit der Vertretung Ihres Kindes beauftragen. Urteilsfähige Kinder können ihre Rechte aber auch selber wahrnehmen und sich auch selber an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden.  Bei einem Interessenkonflikt zwischen Eltern und Kind (beispielsweise wenn die Kinderbelange in einem Scheidungs- oder Trennungsverfahren umstritten sind oder bei einem strafrechtlich verfolgten Übergriff eines Elternteils gegen das Kind) können wir zudem von der zuständigen Behörde als Beistandsperson für das Kind eingesetzt werden, als sogenannte Kindervertretung.

Wir vertreten das Kind und nehmen seine Rechte in allen Verfahren, welche es betreffen, wahr. Kinder werden von uns altersgerecht informiert und beraten, damit sie ihre Rechte kennen und wissen, was auf sie zukommt und was sie vom Verfahren erwarten können.