Konkubinat

Bezahlt Ihr/Ihre Konkubinatspartner/in keinen Kinderunterhalt?

Haben Sie sich von Ihrem/Ihrer Konkubinatspartner/in getrennt?

Sind Sie sich uneinig, wer in der Wohnung bleiben darf?

Möchten Sie die Folgen der Auflösung des Konkubinats im Voraus vertraglich regeln?

Wenn Sie als Konkubinatspaar ohne Trauschein und ohne eingetragene Partnerschaft in einer Beziehung leben, dann gelten für Sie auch nicht die entsprechenden Rechte und Pflichten. Das Konkubinat wird rechtlich grundsätzlich als sogenannte einfache Gesellschaft betrachtet, weshalb vor allem auch die Folgen einer Trennung gestützt auf die entsprechenden Bestimmungen geregelt werden. Wir klären für Sie — falls nötig vor Gericht — die wichtigsten Fragen, z.B. wer die gemeinsam gemietete Wohnung übernimmt, wer die gemeinsamen Kinder wie oft betreut und wie wie viel Unterhalt für diese bezahlt, und wer das gemeinsam gekaufte Auto oder die gemeinsam angeschafften Möbel bekommt.