Können Sie Ihre monatlichen Kreditraten für einen Barkredit nicht (mehr) begleichen?
Ist Ihre Abschlussrechnung aus einem Leasingvertrag zu hoch?
Ist Ihnen trotz fehlender finanzieller Mittel eine Kredit- oder Kundenkarte gewährt worden?
Das Konsumkreditgesetz ist ein klares, strenges Gesetz zugunsten der KonsumentInnen. Leider wird es kaum durchgesetzt, weil die Durchsetzung durch die Zivilgerichte erfolgen müsste; dafür fehlen oft die finanziellen Mittel auf Seiten der KonsumentInnen. Aus diesem Grund lohnt es sich immer, das Budget eines Bar- oder Leasingvertrages durch eine Expertin prüfen zu lassen, denn häufig treten Fehler im Budget auf. Wenn diese Fehler so schwerwiegend sind, dass der Kredit mit einem korrekten Budget nicht mehr zurückbezahlt werden kann, dann muss der offene Saldo nicht mehr beglichen werden, so das strenge Gesetz und die Rechtsprechung. Das Gleiche gilt für Leasings, wobei die am häufigsten angetroffenen Fehler hier zu hohe Abschlussrechnungen betreffen. Auch die Rechnungen von Kredit- und Kundenkarten sowie die damit verbundenen Verträge können im Zweifelsfall überprüft werden; bei Unregelmässigkeiten können die jeweiligen Zinsen in Frage gestellt werden.