Wurde Ihnen die Wohnung gekündigt?
Ist die Nebenkostenabrechnung nicht korrekt?
Weist Ihre Wohnung Mängel auf?
Haben Sie Probleme mit der Wohnungsübergabe?
Ihre wichtigsten Rechte als Mieterin oder Mieter sind die Ansprüche auf Behebung von Mängeln sowie auf eine damit verbundene Mietzinsreduktion, der Schutz vor missbräuchlicher Mietzinserhöhung und vor missbräuchlichen Kündigungen, wie auch Ihr Anspruch auf Erstreckung des Mietverhältnisses nach einer Kündigung. Wir prüfen Ihre Rechte, verhandeln mit Ihrer Vermieterschaft und machen Ihre Ansprüche falls nötig vor der zuständigen Schlichtungsbehörde geltend (das Schlichtungsverfahren ist nicht gebührenpflichtig). Können sich die Parteien nicht einigen, dann erheben wir für Sie bei Aussicht auf Erfolg auch Klage beim zuständigen Mietgericht.