Migrationsrecht

Wurde Ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert?

Möchten Sie den Familiennachzug beantragen?

Brauchen Sie Hilfe bei der Erlangung einer Arbeitsbewilligung?

Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit können nur unter gewissen Voraussetzungen in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz aufhalten (bspw. als Tourist/in, Ehepartner/in oder Arbeitnehmer/in). EU/EFTA-Bürger/innen geniessen grundsätzlich einen leichteren Zugang zu einem Aufenthaltsrecht sowie zum hiesigen Arbeitsmarkt als Personen aus Drittstaaten. Falls Sie Probleme mit den Migrationsbehörden haben, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und machen diese geltend, falls nötig auch vor Gericht.