Droht Ihnen die Sozialbehörde mit einer Kürzung der Sozialhilfeleistungen?
Werden Sie zur Einhaltung von unzumutbaren Auflagen verpflichtet?
Werden Sie zur Rückzahlung von (un-)rechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen aufgefordert (z. B. wegen einer Erbschaft oder hohem Einkommen)?
Wenn Sie nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, um Ihre elementaren Lebenshaltungskosten (Existenzminimum) zu decken, dann haben Sie Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Nebst der wirtschaftlichen Unterstützung gewährt die Sozialhilfe auch persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung, z.B. bei der Arbeits- oder Wohnungssuche. Die zuständige Sozialbehörde prüft Ihre Bedürftigkeit und welche Sozialhilfeleistungen Sie erhalten (z.B. Grundbedarf, Miete, Krankenkassenprämie, Gesundheitskosten, etc.). Die Sozialhilfe kommt als letztes Auffangnetz jedoch erst zum Zuge, wenn Sie auf keine anderen finanziellen Zuwendungen zurückgreifen können (z.B. Lohnforderungen, Arbeitslosentaggeld, Erbanspruch, Unterhaltsanspruch). Haben Sie einen ablehnenden Entscheid oder eine ungerechtfertigte Kürzung Ihrer Sozialhilfeleistungen erhalten, dann prüfen wir diesen für Sie und lassen ihn bei Bedarf von den zuständigen Rechtsmittelinstanzen überprüfen.