Ist gegen Sie ein Strafverfahren eröffnet worden?
Haben Sie einen Termin bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft?
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten?
Ist Ihr Kind in ein Strafverfahren verwickelt?
Werden Sie einer Straftat beschuldigt, dann haben Sie als sogenannte «beschuldigte Person» besondere Verfahrensrechte. Dazu gehört das Recht, die Mitwirkung zu verweigern sowie das Recht auf eine Verteidigung und auf Übersetzung. Wiegen die Vorwürfe schwer oder werden Sie in Untersuchungshaft genommen, muss Ihnen die Strafverfolgungsbehörde eine Strafverteidigung bestellen. Das Strafrecht für Jugendliche (vor Vollendung des 18. Altersjahrs) unterscheidet sich in Bezug auf das Verfahren sowie die Sanktionen von demjenigen für Erwachsene. Wir übernehmen für Sie die Strafverteidigung und begleiten Sie im Strafverfahren.