Möchten Sie sich trennen oder scheiden lassen?
Weigert sich Ihr/e Partner;in, aus der Wohnung auszuziehen?
Kriegen Sie kein Unterhalt?
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich über alles geeinigt haben, können Sie die Trennung selbst organisieren. Wenn nicht, leiten wir für Sie beim Gericht ein Eheschutzverfahren ein. Das Gericht regelt die sogenannten Nebenfolgen des Getrenntlebens, z.B. wer in der ehelichen Wohnung bleiben kann, wer die Obhut über die Kinder erhält, das Kontaktrecht zu den Kindern und die Höhe der Kinder- und Ehegattenunterhaltsbeiträge. Für eine Scheidung müssen Sie zwingend vor Gericht, selbst wenn Sie sich einig sind. Nun regelt das Gericht zusätzlich zu den bereits erwähnten Nebenfolgen eines Eheschutzverfahrens auch noch die Aufteilung des Vermögens (Güterrecht) sowie der Pensionskasse (Beruflicher Vorsorgeausgleich). Wir beraten und unterstützen Sie im Trennungs- oder Scheidungsprozess.