Wollen Sie einen Verein gründen?
Sind Sie mit einem Vereinsbeschluss nicht einverstanden?
Wurde eine Aufsichtsbeschwerde gegen Ihre Stiftung erhoben?
Vereine und Stiftungen können grundsätzlich von jedermann ins Leben gerufen bzw. gegründet und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben relativ frei organisiert werden. Dennoch bringen solche Organisationsformen auch diverse Pflichten mit sich. Stiftungen werden sogar staatlich beaufsichtigt. Wir beraten Sie bei der Gründung und Organisation Ihres Vereins oder Ihrer Stiftung, zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf und verfassen die notwendigen Dokumente wie zum Beispiel die Statuten.