Vertretung von Opfern und Geschädigten

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden?

Welche Rechte haben Sie als Opfer in einem Strafverfahren?

Verlangen Sie eine Genugtuung und/oder Schadenersatz?

Geschädigten sowie Opfern von Straftaten kommen bei Strafverfahren besondere Rechte zu, so bspw. das Recht, mit der beschuldigten Person nicht konfrontiert zu werden, das Recht auf Ausschluss der Öffentlichkeit an Verhandlungen oder das Recht, über das Verfahren umfassend informiert zu werden. Zudem dürfen sich Geschädigte und Opfer anwaltlich vertreten lassen und haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Bestellung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung. Wir begleiten Sie im Strafverfahren, klären Sie umfassend über Ihre Rechte auf und helfen Ihnen, Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche vor Gericht geltend zu machen.