Zusatzleistungen

Werden Ihnen die Zusatzleistungen gekürzt oder verweigert?

Sind Sie mit der Berechnung Ihrer Zusatzleistungen nicht einverstanden?

Müssen Sie angeblich zu viel ausbezahlte Zusatzleistungen zurückzahlen?

Falls Sie eine Invaliden- oder  Altersrente beziehen und diese nicht zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten ausreicht, dann haben Sie grundsätzlich Anspruch auf sogenannte Zusatzleistungen in Form von monatlichen Geldzahlungen für Ihren Lebensbedarf sowie auf Vergütung Ihrer Krankheits- und Behinderungskosten. Der Anspruch ist aber an Ihre tatsächliche Bedürftigkeit geknüpft. Deshalb müssen Sie Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse offenlegen. Wenn Sie mit einem negativen Entscheid des Amtes für Zusatzleistungen nicht einverstanden sind, dann prüfen wir diesen für Sie und fechten diesen bei Bedarf beim zuständigen Sozialversicherungsgericht an.